AOK – vielfältige Leistungen mit persönlichen Services

AOK-Pflegeberatung

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stellen sich plötzlich viele Fragen rund um seine Versorgung. Die Pflegeberater der AOK helfen Ihnen, die Pflege zu organisieren.

AOKAOK-Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater. So bleiben betroffene Familien auch in schwierigen Zeiten nicht allein. Bei Bedarf koordinieren die Pflegeexperten die Organisation der notwendigen Leistungen für den Pflegebedürftigen. Die Pflegeberater kennen Leistungserbringer, niedrigschwellige Betreuungsangebote und ehrenamtliche Anbieter vor Ort und können diese in die Versorgungsplanung mit einbinden. Sollte die Pflege zu Hause nicht mehr möglich sein, unterstützen die Pflegeberater bei der Auswahl weiterer Alternativen, wie die Suche nach geeigneten stationären Einrichtungen. Auf diesem Weg erhält jeder Pflegebedürftige eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.

 
 
 
 
 
 

So hilft Ihnen die AOK

Die AOK-Pflegeexperten stehen Ihnen zur Seite, indem sie zum Beispiel

      • einen individuellen Versorgungsplan mit Angaben zum pflegerischen Hilfebedarf sowie zum Heilmittel-, Hilfsmittel- oder Rehabilitationsbedarf und zu notwendigen Maßnahmen der Behandlungspflege erstellen
      • die Organisation der notwendigen Maßnahmen einleiten sowie Unterstützung bei Formalitäten wie dem Ausfüllen eines Antrages bieten
      • Kontakt zu weiteren Beteiligten, zum Beispiel zum Pflegedienst, aufnehmen
      • Anpassung der Versorgung und des Versorgungsplans vornehmen, wenn sich der Bedarf des Pflegebedürftigen ändert
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Individuelle Beratung vereinbaren

Vereinbaren Sie einen Termin zur Pflegeberatung. Wir beraten Sie ganz individuell – am Telefon, im persönlichen Gespräch in einer Geschäftsstelle und auch bei Ihnen zu Hause. Unsere Pflegeberater sind Fachkräfte, die sich in Ihrer Region auskennen und gezielt weiterhelfen.

 
 

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AOK fördert ambulante Hospizdienste mit 1,441 Millionen Euro

Auf natürlichem Wege, dabei ohne Angst und Schmerzen aus dem Leben zu scheiden, hat offenbar einen unverändert hohen Stellenwert für viele Menschen – trotz oder vielleicht wegen der seit langem geführten Debatte um verschiedene Formen von Sterbehilfe. Dieses positive Resümee zieht die AOK Niedersachsen aus der Statistik des vergangenen Jahres für das ambulante Hospizwesen.

Danach stieg 2014 allein die Zahl der ehrenamtlichen Sterbebegleiter im Vergleich zum Vorjahr um fast 7,7 Prozent auf 3174 Frauen und Männer; die Zahl der Sterbebegleitungen nahm sogar um fast 15 Prozent auf 3424 Einsätze zu ‒ ein wirklich eindrucksvolles Engagement für gelebte Mitmenschlichkeit.

Gesetzliche Krankenkassen und, seit diesem Jahr, auch private Krankenversicherer unterstützen die Arbeit der ambulanten Hospizdienste finanziell; so sieht es das Sozialgesetzbuch vor. Der jetzt rückwirkend gezahlte Förderbetrag beläuft sich für das ganze Bundesland auf 4,443 Millionen Euro, wovon die AOK Niedersachsen als größte Krankenkasse 1,441 Millionen Euro trägt.

Niemand sollte das Gefühl haben, in der Zeit seines nahenden Lebensendes ohne Hilfe und Anteilnahme dazustehen. Aus dieser empfundenen Perspek­tivlosigkeit heraus entsteht nach Ansicht der AOK häufig der Gedanke an Sterbehilfe. In solchen Situationen bieten die ambulanten Hospizdienste den Menschen eine bewusst bejahende Alternative.

 

In den allermeisten Landkreisen werden die möglichen Fördergelder nicht ausgeschöpft, manchmal sogar nur zu weniger als der Hälfte – was eben immer auch eine verpasste Chance bedeutet. Die AOK verbindet den positiven Rückblick daher mit einem Appell an die Öffentlichkeit, sich in der Aufgabe der Sterbebegleitung zu engagieren. So gelingt es gemeinsam, Menschen in der Phase des Abschieds den gebühren­den Raum unter uns, in der Mitte der Gesellschaft, zu geben.