Morgen befasst sich der Bundestag mit dem Regierungsentwurf zum zweiten Pflegestärkungsgesetz.
„Auf Pflegebedürftige und Pflegeheime kommen mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz gravierende Änderungen zu“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Aus Sicht der Diakonie sei die große Richtung der Reform mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu begrüßen, aber – so Loheide: „Wir brauchen längere Übergangsfristen für die Aushandlung der konkreten Rahmenbedingungen auf der Landesebene und mit den Pflegekassen. Dabei denke ich besonders an ausreichendes Personal, das „A und O“ für die Pflegeheime.“ In der vollstationären Pflege soll der Eigenanteil für Pflegebedürftige nicht mehr mit zunehmender Pflegebedürftigkeit steigen: Pflegebedürftige des Pflegegrades zwei bis fünf zahlen den gleichen Anteil. In der Konsequenz bedeute dies aber auch, dass der Einzug ins Pflegeheim mit einem niedrigen Pflegegrad sehr viel mehr kosten werde als heute, betont Loheide. Renate Gamp, Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) sieht in dem Gesetzentwurf eine enorme konzeptionelle Herausforderung für die stationäre Altenhilfe: „Wenn künftig nur noch Menschen mit hohem Pflegegrad ins Pflegeheim wechseln sollten, werden sich die Pflegeheime stark verändern“. Sie erinnert: „Jeder Pflegebedürftige hat ein Wunsch- und Wahlrecht für die Art, wie er versorgt werden will. Wir dürfen die finanzielle Schwelle für den Einzug in ein Pflegeheim nicht so hochsetzen, dass diese Option für betagte Menschen ohne schwere Einschränkungen praktisch nicht mehr in Frage kommt“.
@Signatur Ute Burbach-Tasso