Soziale Beratungseinrichtungen des Landkreises Leer

Der Landkreis Leer bietet seinen Bürgern ein umfassendes Beratungsangebot zu den Themen Alter, Behinderung, und Pflege. Gerne möchten wir Ihnen auf diesem Wege Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen, die sie kostenfrei und neutral in Anspruch nehmen können.

Seniorenbeauftragte des Landkreises Leer
Die Diplom-Sozialpädagogin Frau Diekhoff bietet Senioren sowie deren Angehörigen und Mitarbeitern von ambulanten und stationären Diensten Beratung und die Vermittlung von Informationen an. Als Interessenvertreterin der Senioren gehört zu den Schwerpunkten ihrer Arbeit unter anderem: die Selbstbestimmung und die Unabhängigkeit im Alter so lange wie möglich zu erhalten und zu sichern
Klärung von Problem- und Konfliktsituationen
Entwicklung neuer Lebensperspektiven
Das „Verbleiben- können“ in dem gewohnten Lebensumfeld
Hilfe zur Selbsthilfe
Grundlage der Arbeit ist das Prinzip „ambulant vor stationär“.

Seniorenbeauftragte des Landkreises Leer
Frau Diekhoff
– Sozialamt –
Bavinkstraße 23, 26789 Leer
Tel.: (0491) 9 26 16 00
heike.diekhoff@lkleer.de
Sprechzeiten:
Mo – Fr 08:30 – 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Aufgrund des häufigen Außendienstes von Frau Diekhoff ist eine telefonische Terminabsprache zu empfehlen.

Senioren- und PflegeStützpunkt Niedersachsen (SPN)
Der Senioren- und PflegeStützpunkt Niedersachsen im Landkreis Leer ist eine zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle für Senioren, Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen, Angehörige und Interessierte. Die Arbeit des SPN umfasst die Schwerpunktthemen Senioren und Pflege.
An den SPN können sich ältere Menschen mit ihren Fragen zur Lebens- und Alltagsbewältigung wenden. Menschen, die im Alter aktiv sind und sich für andere einsetzen möchten, können sich ehrenamtlich engagieren im Rahmen der Alltags- und Seniorenbegleitung (DUO). Ein Ziel ist es, von der Wohnberatung über Seniorenbegleitung und Hilfen im Alltag bis hin zum Freiwilligen Jahr für Senioren einen Service für Menschen, die Hilfe benötigen, und Menschen, die ihre Hilfe geben, anzubieten.
Außerdem bietet der SPN eine neutrale, kostenlose und trägerunabhängige Beratung für Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen und deren Angehörige sowie Interessierte an. Der SPN informiert Sie über die Leistungen der Pflegekasse, hilft Ihnen bei der Beantragung der Pflegeleistungen und unterstützt Sie bei Bedarf bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Sie können sich persönlich und telefonisch an den SPN wenden bei Fragen rund um das Thema Pflege und Senioren. Beratungen können nach Vereinbarung bei Ihnen zu Hause oder in den Räumlichkeiten des SPN stattfinden.
Finanziert wird der SPN durch die gesetzlichen Pflegekassen und das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Senioren- und PflegeStützpunkt
Niedersachsen Landkreis Leer
Leitung: Frau Diekhoff
– Sozialamt –
Bavinkstraße 23, 26789 Leer
Tel.: (0491) 9 26 16 00
spn@lkleer.de, www.landkreis-leer.de
Sprechzeiten:
Mo, Mi und Do 08:00 – 12:30 Uhr
Di und Fr 08:00 – 13:00 Uhr
Do 14:00 – 17:00 Uhr

Pflegeberatung:
Ansprechpartnerin für die Gemeinden Bunde, Jemgum, Rhauderfehn, Westoverledingen sowie für die Städte Weener, Borkum und Leer (Buchstabe A-M)
Frau Oltmanns
Tel.: (0491) 9 26 16 60

Ansprechpartnerin für die Gemeinden Uplengen, Ostrhauderfehn, Moormerland, die Samtgemeinde Jümme und Hesel sowie die Städte Borkum, Leer (Buchstabe N-Z),
Frau Bunke
Tel.: (0491) 9 26 16 70

Ansprechpartnerin für die Vermittlung der ehrenamtlichen Alltags- und Seniorenbegleiter (DUO)
Frau Wessel
Tel.: (0491) 9 26 16 90

Privatversicherten Personen steht eine Pflegeberatung „COMPASS Private Pflegeberatung“ zur Verfügung. Die Pflegeberatung findet telefonisch oder in der Häuslichkeit statt.

COMPASS Private Pflegeberatung
Gustav-Heinemann-Ufer 74c, 50968 Köln
Tel.: (0800) 1 01 88 00
www.compass-pflegeberatung.de

Ansprechpartnerin: Ansprechpartner:
Frau Freesemann Herr Haberzettl
Tel.: (0221) 93 33 22 68 Tel.: (0221) 93 33 23 21

Ehrenamtliche Alltags- und Seniorenbegleiter
Die ehrenamtlichen SeniorenbegleiterInnen leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Lebensqualität für Menschen, die im Alter eigenständig und selbstbestimmt bleiben möchten. Sie begleiten und unterstützen im Alltag, bieten Gesellschaft, wie zum Beispiel bei einer wohltuenden Tasse Tee oder bei gemeinsamen Spaziergängen. Sie tragen zudem zur Entlastung für Angehörige bei. Pflegetätigkeiten, Hauswirtschaftsdienste oder medizinische Hilfe sind von der ehrenamtlichen Alltagsbegleitung ausgenommen. Im Vordergrund steht die gemeinsame Freizeitgestaltung, die das alltägliche Leben interessant und lebenswert macht. Gegen eine geringe Aufwandsentschädigung finden regelmäßige Besuche statt.

Menschen, die sich gerne ehrenamtlich engagieren möchten, finden über den Senioren- und PflegeStützpunkt Niedersachsen (SPN) attraktive Einsatzmöglichkeiten. Zudem wird zweimal im Jahr eine kostenlose Schulung zur Seniorenbegleitung angeboten.
Der SPN fungiert als neutrale Vermittlungsinstanz und bietet Ihnen telefonisch und persönlich kompetente und kostenlose Beratung.
Bei Interesse an einer ehrenamtlichen Seniorenbegleitung oder einem ehrenamtlichen Engagement als Seniorenbegleiter melden Sie sich gerne beim SPN des Landkreises Leer.

SPN Landkreis Leer
– Sozialamt –
Bavinkstraße 23, 26789 Leer
Ansprechpartnerin: Frau Wessel
Tel.: (0491) 9 26 16 90
tanja.wessel@lkleer.de
Ehrenamtliche Wohnberatung
Vielen Menschen ist es wichtig, solange wie möglich in ihrer Umgebung verweilen zu können. Durch unüberwindbare Barrieren innerhalb der Wohnung ist dieses nicht für jeden möglich. Die ehrenamtlichen Wohnberater des Landkreises Leer beraten Sie gern über Maßnahmen, die Ihnen das Leben erleichtern können. Die ehrenamtlichen Wohnberater unterstützen Sie dabei, solange wie möglich in Ihrer gewohnten Umgebung verweilen zu können. Sie machen Verbesserungsvorschläge, wo Sie beispielsweise Handläufe anbringen können, Teppiche als Stolperfallen entfernen und beraten Sie auch zum Thema Finanzierung, gerade wenn es um den Umbau des Badezimmers geht. Die Beratung findet kostenfrei und neutral in Ihrer gewohnten Umgebung statt. Wenn Sie Beratung suchen, wenden Sie sich bitte an:

Frau Diekhoff
– Sozialamt –
Bavinkstraße 23, 26789 Leer
Tel.: (0491) 9 26 16 00
heike.diekhoff@lkleer.de

Frau Bunke
– Sozialamt –
Bavinkstraße 23, 26789 Leer
Tel.: (0491) 9 26 16 70
katrin.bunke@lkleer.de

Frau Oltmanns
– Sozialamt –
Bavinkstraße 23, 26789 Leer
Tel.: (0491) 9 26 16 60
sabine.oltmanns@lkleer.de
Freiwilligenagentur des Landkreises Leer
Die Freiwilligenagentur des Landkreises Leer ist eine Beratungs-, Anlauf- und Koordinierungsstelle zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements. Durch eine persönliche und qualifizierte Beratung der ehrenamtlich Engagierten werden deren Interessen, Fähigkeiten und Bedarfe gemeinsam erörtert. Die Freiwilligenagentur begleitet Freiwillige bei der Suche nach neuen Aufgaben und gibt Informationen über Fort- und Weiterbildungsangebote für ihr Engagement. Sie unterstützt Institutionen und Organisationen in allen Fragen rund um das Thema „Ehrenamt und Freiwilligenarbeit“ und informiert über Engagementmöglichkeiten im Landkreis Leer.
Freiwilligenagentur Landkreis Leer
Bavinkstraße 23, 26789 Leer
Ansprechpartnerin: Frau Wessel
Tel.: (0491) 9 26 16 90
tanja.wessel@lkleer.de
Wohnraumförderstelle des Landkreises Leer
Wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen bzw. ausbauen möchten, können Sie staatliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch nehmen. Ein Erwerb wird nur im Zusammenhang mit einer Modernisierung gefördert. Dies gilt auch für Mietwohnungen. Das Bauordnungsamt des Landkreises Leer bietet mit der Wohnraumförderstelle Unterstützung und Beratung für alle Bürger an. Sie können sich auch an Ihre zuständige Gemeinde bzw. Stadt wenden.

Wohnraumförderstelle
– Bauordnungsamt –
Frau Weber
Bergmannstraße 37, 26789 Leer
Tel.: (0491) 9 26 12 17
www.landkreis-leer.de

Stadt Leer
Frau Fischer
Rathausstraße 1, 26789 Leer
Tel.: (0491) 9 78 23 69
www.leer.de
Generationenfreundliches Einkaufen
Nicht nur die eigenen vier Wände spielen in Bezug auf die Barrierefreiheit eine große Rolle, auch der Einzelhandel ist gefragt. Gerade beim Einkaufen sind barrierefreie Verkaufsbereiche, Sortimentgestaltung, Servicequalität und Kundenfreundlichkeit wichtige Aspekte, die mit darüber entscheiden, wo der Einkauf erfolgt.
Das Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ am Ladeneingang signalisiert Ihnen, dieser Einzelhandel wurde geprüft und ermöglicht Ihnen einen komfortablen und kundenfreundlichen Einkauf.
Wenn Sie als Einzelhändler Interesse am Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ haben und sich prüfen lassen möchten, dann wenden Sie sich an:

Demografiebeauftragte des Landkreises Leer Seniorenbeauftragte des Landkreises Leer
Frau Berkels Frau Diekhoff
– Wirtschaftsförderung – – Sozialamt –
Friesenstraße 26, 26789 Leer Bavinkstraße 23, 26789 Leer
Tel.: (0491) 9 26 12 11 Tel.: (0491) 9 26 16 00
hilke.berkels@lkleer.de heike.diekhoff@lkleer.de

Nähere Informationen erhalten Sie außerdem unter: www.generationenfreundliches-einkaufen.de

Barrierefreie Städte, Gemeinden und Tourismus
Einige Städte und Gemeinden im Landkreis Leer halten bereits ein Angebot zur Barrierefreiheit für ihre Bürger vor, wie zum Beispiel digitale Wegweiser. Die Ostfriesland Tourismus GmbH hat eigens einen Tourismusführer zur Barrierefreiheit herausgegeben. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Gemeinde bzw. Stadt.

Gemeinsame Erklärung zum Einkommen der Pflegekräfte

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt, die AOK Niedersachsen und die Landesvertretung Niedersachsen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) unterzeichnen Gemeinsame Erklärung zum Einkommen der Pflegekräfte

 

Um in der Altenpflege dauerhaft genügend Fachkräfte zu gewinnen, muss das Berufsbild attraktiv gestaltet werden. Dazu gehört auch ein angemessenes Einkommensniveau. Die Niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt, der Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen, Dr. Jürgen Peter, und Jörg Niemann, Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen, haben deshalb heute eine gemeinsame Erklärung zum Einkommen der Altenpflegekräfte in Niedersachsen unterzeichnet.

 

Darin heißt es:

„Die Deckung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege erfordert vielfältige Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes der Altenpflege. Ein angemessenes Einkommensniveau kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

 

Es ist die Aufgabe der Sozialpartner, in diesem Sinne attraktive Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu schaffen. Die AOK Niedersachsen und die vdek-Landesvertretung Niedersachsen unterstützen dies durch die Berücksichtigung von tarifvertraglichen Bindungen bei den Vergütungsverhandlungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.

AOK Niedersachsen, vdek-Landesvertretung Niedersachsen und das Land Niedersachsen setzen darauf, dass diese Zusage einen Impuls gibt, die Bezahlung von Beschäftigten in der Altenpflege nach Tarifverträgen auszuweiten. Sie stimmen darin überein, dass mit der Berücksichtigung von Tarifzahlungen auch eine Weiterleitung von Vergütungserhöhungen seitens der Arbeitgeber an die Pflegekräfte sichergestellt und überprüfbar sein muss.“

 

 

 

 

Foto : Niedersächsisches Sozialministerium“

Gröhe: „Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gemeinsam zum Erfolg führen“

Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs tritt erstmals zusammen

 

Heute hat sich in Berlin der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe konstituiert.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Es kommt nun darauf an, dass die gesetzlichen Regelungen sorgfältig und zügig im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen umgesetzt werden. Dazu dient der heute gebildete Beirat. Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten aus der Pflege wollen wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für die Pflegebedürftigen in unserem Land zum Erfolg führen.“

 Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und Bevollmächtigter für Pflege: „Besonders wichtig ist mir, dass alle Beteiligten die Umsetzung  zügig so angehen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in einem Jahr die Verbesserungen spüren.  In der ambulanten Pflege, aber vor allem auch in stationären Einrichtungen muss dann der tatsächliche Unterstützungsbedarf besser erfasst und durch Leistungen gerechter  abgebildet werden.  Ich erwarte von den Beiratsmitgliedern, dass sie im Sinne der Pflegebedürftigen pragmatische  Lösungsansätze bei Fragen der Umsetzung erarbeiten.“

Der Beirat berät das Bundesministerium für Gesundheit in der letzten Vorbereitungsphase vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs am 1. Januar 2017. Gesetzliche Aufgabe des Beirats ist die pflegefachliche und wissenschaftliche Beratung und Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit bei der  Klärung fachlicher Fragen, die sich bei der Vorbereitung und Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments ergeben. Er unterstützt darüber hinaus den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes sowie die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene bei der Vorbereitung der Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument. Zudem begleitet er die praktische Anwendung der neuen Leistungen und Vergütungen der Pflegeversicherung durch die Pflegekassen und die Pflegeeinrichtungen und die Beratung der Versicherten und ihrer Angehörigen über die Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument.

 Der Beirat steht in der Tradition der beiden Expertenbeiräte zum Pflegebedürftigkeitsbegriff aus den Jahren 2007-2009 und 2012-2013. Er repräsentiert alle wesentlichen Akteure in der Pflege: Pflegekassen, Leistungserbringer, Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, Sozialpartner, Kommunen, Sozialhilfeträger, Länder sowie wissenschaftliche Expertinnen und Experten aus der Pflege.

Diakonie: Förderung der Umschulung lässt Zahl der Altenpflegeschüler steigen

Berlin, 27. Januar 2016 Anlässlich der heutigen Entscheidung des Familienausschusses über die Verlängerung der dreijährigen Förderung der Altenpflegeumschulung durch die Bundesagentur für Arbeit bis zum 31. Dezember 2017 sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die dreijährige Förderung der Umschulung zur Altenpflegerin durch die Bundesagentur für Arbeit hat wesentlich dazu beigetragen, die Zahl der Altenpflegeschülerinnen auf Rekordniveau zu steigern. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Zahlen im Schuljahr 2013/2014 um rund 14 Prozent erhöht. Diese Erfolgsgeschichte kann nun erst einmal bis 2017 weiter gehen! Die dreijährige Förderung der Umschulung macht die Pflegeausbildung für viele Menschen mit Berufserfahrung attraktiver. Wir benötigen jeden einzelnen Auszubildenden, um den steigenden Bedarf an Pflegefachkräften zu decken.“

Foto: Maria Loheide Vorstand Sozialpolitik

Die perfekte Tankkarte für Pflegeanbieter

Jeder Pflegeanbieter kann über Carl Büttner & Jantzon die Tankkarten speziell für Pflegeanbieter beantragen.
Ihre Vorteile:
– eine 14 tägige Abrechnung
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Kein Bargeldrisiko
– Auf Wunsch Kennzeichenbezogene Tankkarten
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( Ganz wichtig um evtl. Kraftstoffklau vorzubeugen )
Ihre Buchhaltung ist entlastet und Ihr Steuerberater kann kostengünstiger abrechnen.
Bei Bedarf können weitere Produkte, wie z.B. Heizöl, für die Beheizung von Pflegeheimen zu interessanten Tarifen angeboten werden.

1fdCarl Büttner & Jantzon

Unfreiwillige Teilzeit in der Pflege: Viele Wege führen zu mehr Vollzeit

Auf Einladung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hat in Berlin das Werkstattgespräch „Fachkräftepotenziale heben“ stattgefunden. Rund 40 Experten aus ganz Deutschland, u. a. der Pflegeeinrichtungen und Kostenträger, diskutierten über die Frage, wie in der Altenpflege mehr unfreiwillige Teilzeitstellen in Vollzeitstellen umgewandelt werden können.

„Pflegenotstand oder der Ruf nach Pflegekräften aus dem Ausland sind häufig gehörte Schlagworte. Aber wir wissen: In einigen Regionen wird fast 50 Prozent der Teilzeitkräfte keine Vollzeitstelle angeboten. Wir haben es hier mit unfreiwilliger Teilzeit zu tun.  Das ist für unsere Pflegekräfte ein absolutes Unding.  Gerade junge Menschen nach der Ausbildung müssen – sofern sie das wollen – auch die Möglichkeit haben, Vollzeit zu arbeiten. Sonst werden diese Leute der Pflege fernbleiben. Das heutige Werkstattgespräch mit seinen vielfältigen Beiträgen und Erfahrungsberichten hat hierfür wichtige Erkenntnisse geliefert“, erklärte Staatssekretär Laumann nach Abschluss des Gesprächs.

Hintergrund des Werkstattgesprächs: Eine von Laumann in Auftrag gegebene Studie hatte Anfang des Jahres gezeigt, dass es vor allem in Ostdeutschland einen hohen Anteil an Pflegekräften gibt, die eigentlich eine Vollzeittätigkeit suchen, diese aber nicht finden. Vor diesem Hintergrund stellte Laumann gleich zu Beginn die Frage: „Wie passt das zum vielfach beklagten Fachkräftemangel?“

Einen wesentlichen Grund für Teilzeitbeschäftigungen sah der Großteil der Experten im Lebensrhythmus der Pflegebedürftigen und der Tagesstruktur in der Pflege: Dies führe zu Arbeitsspitzen, etwa bei der morgendlichen Grundpflege und den Mahlzeiten. Unternehmen mit einer guten Organisationsstruktur gelänge es dennoch, in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen eine überdurchschnittlich hohe Vollzeitquote für Pflegefachkräfte zu realisieren. Erschwert würde dies allerdings neben der körperlichen Belastung oft auch durch Defizite bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein weiterer wichtiger Hebel zur Erhöhung der Vollzeitbeschäftigung sei zudem die Vereinbarung besserer Personalschlüssel und höherer Pflegevergütungen auf Einrichtungsebene. Einrichtungen, die Einzelverhandlungen und ggf. Schiedsverfahren führten, seien hier klar im Vorteil.

Laumann forderte, dass die Kosten- und Einrichtungsträger auf Landesebene auch die Möglichkeiten zur sektorenübergreifenden Beschäftigung auf den Prüfstand stellen müssten: „Die in der Pflege tätigen Unternehmen sollten gemeinsam mit den Kostenträgern neue, kreative Wege bei der Arbeits- und Aufgabenverteilung gehen. Gerade Unternehmen, die sektorenübergreifende Pflegeangebote haben, d. h. sowohl ambulant als auch teil- und vollstationär tätig sind, sollten beispielsweise die Möglichkeiten eines Gesamtversorgungsvertrages prüfen und nutzen.“

Deichwerbung – Ihr Spezialist für Werbeartikel in der Pflegebranche

Pflegedienste haben kaum Zeit sich auch noch Gedanken über die Werbung zu machen. Dabei ist Werbung so wichtig! Denn der tägliche Wettbewerb anderer Mitbewerber nimmt stetig zu.

Es geht also nicht nur um die Gewinnung von neuen Kunden, sondern auch darum, bestehende Kunden weiterhin betreuen zu dürfen.
Der Werbeartikel als Geschenk an Ihre Patienten, als Prämie für die Mitarbeiter oder auch als give-away auf Messen.
Der Werbeartikel ist für die Deichwerbung mehr als nur ein give-away.
Denn geschickt eingesetzt, transportiert er Ihre Werbebotschaft nachhaltig an Ihre Kunden.
Trotz der Vielfalt an Artikeln, welche vom klassischen Streuartikel über Porzellan bis hin zur Bekleidung führt, ist es doch zuerst Qualität, Service und Zuverlässigkeit, die hier an erster Stelle stehen.
Unter www.pflege-werbeartikel.de bieten wir Ihnen einen Auszug aus dem Artikelsortiment der Deichwerbung, welche in das Segment der Pflege passen und u.a. auch im täglichen Leben ihre Verwendung finden und genutzt werden.

 

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Zögern Sie also nicht, sich mit der Deichwerbung in Verbindung zu setzen, wenn es darum geht, Ihren Werbeauftritt auf Textilien und Werbemitteln umzusetzen.

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Persönliche Beratung

Telefon:(0491) 99 75 50 43
e-Mail:info@deichwerbung.de

Gröhe: Gesetz zur Krankenhausstruktur sichert gute Patientenversorgung

Bundestag berät Krankenhausstrukturgesetz

 

Der Bundestag wird heute das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) in zweiter und dritter Lesung beraten. Das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll grundsätzlich zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Eine gut erreichbare Versorgung vor Ort und hohe Qualität durch Spezialisierung, z.B. in unseren Universitätskliniken – das bringt die Krankenhausreform. Eine gute Versorgung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus kann nur mit ausreichend Personal gelingen. Deshalb sorgen wir für mehr Pflegepersonal am Krankenbett. Mit dem Pflegezuschlag und dem Pflegestellen-Förderprogramm erhalten die Krankenhäuser bis zu 830 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr, um dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Außerdem verbessern wir mit einem Hygieneförderprogramm den Schutz der Patienten vor gefährlichen Krankenhausinfektionen. Und mit erweiterten Möglichkeiten der häuslichen Krankenpflege und einer neuen Kurzzeitpflege als Leistungen der Krankenkassen stellen wir sicher, dass Patientinnen und Patienten nach einem längeren Krankenhausaufenthalt weiter gut betreut werden. Zugleich helfen wir den Ländern beim Abbau kostspieliger Überkapazitäten und leisten damit einen Beitrag zur nachhaltigen Finanzierbarkeit unseres Gesundheitswesens.“

Die Schwerpunkte des Gesetzes:

  • Zur Stärkung der Pflege am Bett wird ein Pflegestellen-Förderprogramm In den Jahren 2016 bis 2018 belaufen sich die Fördermittel auf insgesamt bis zu 660 Millionen Euro. Ab 2019 stehen dauerhaft bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
  • Der Versorgungszuschlag von 500 Millionen Euro wird ab 2017 durch einen Pflegezuschlag Er wird nach den Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser verteilt. Damit erhalten Krankenhäuser einen Anreiz, eine angemessene Pflegeausstattung vorzuhalten.
  • Eine bereits eingerichtete Expertenkommission aus Praxis, Wissenschaft und Selbstverwaltung soll bis spätestens Ende 2017 prüfen, ob im DRG-System oder über Zusatzentgelte ein erhöhter Pflegebedarf von demenzerkrankten, pflegebedürftigen oder behinderten Patienten und der allgemeine Pflegebedarf in Krankenhäusern sachgerecht abgebildet werden und Vorschläge erarbeiten. Außerdem soll die Kommission einen Vorschlag erarbeiten, wie kontrolliert werden kann, dass die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms, ab 2019 auch tatsächlich zur Finanzierung von Pflegepersonal verwendet werden.
  • Das Hygieneförderprogramm wird fortgeführt und erweitert. Dadurch können mehr Hygienefachkräfte eingestellt und ausgebildet werden. Zudem soll die Weiterbildung im Bereich Infektiologie ausgebaut werden damit künftig mehr Fachkräfte zur Verfügung stehen.
  • Steigende Kosten der Krankenhäuser infolge von Tarifabschlüssen, die die Obergrenze für Preiszuwächse überschreiten, sind zukünftig hälftig von den Kostenträgern zu refinanzieren.
  • Die Qualität der Krankenhausversorgung spielt zukünftig eine noch größere Rolle und wird noch strenger kontrolliert und konsequent verbessert. Qualität wird als Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt. Die Verbindlichkeit der Qualitätssicherungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses wird gestärkt. Die Mindestmengenregelung wird nach den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtssicher ausgestaltet. Die Zahl der aus Qualitätsgründen durchgeführten klinischen Sektionen soll erhöht werden. Die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen wird erhöht. Bei der Krankenhausvergütung wird auch an Qualitätsaspekte angeknüpft. So werden Qualitätszu- und -abschläge für Leistungen eingeführt. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden noch patientenfreundlicher gestaltet, damit Patienten leichter nutzbare Informationen zur Verfügung stehen. Zudem wird erprobt, ob durch einzelvertragliche Regelungen eine weitere Verbesserung der Qualität der Krankenhausversorgung möglich ist.
  • Zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung werden verschiedene Maßnahmen ergriffen:

–      Bestehende Zuschläge werden weiter entwickelt und neue Zuschläge eingeführt: Die Rahmenbedingungen für die Anwendung von Sicherstellungszuschlägen werden präzisiert. Krankenhäuser, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, erhalten Zuschläge entsprechend den vorgehaltenen Notfallstrukturen. Die Rahmenbedingungen für Zuschläge für besondere Aufgaben werden präzisiert. Für neue Anforderungen zur Struktur-und Prozessqualität der Krankenhäuser, die aus Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses erwachsen, können zukünftig zeitnah krankenhausindividuell Zuschläge vereinbart werden.

–      Die Spannweite der Landesbasisfallwerte wird ab dem Jahr 2016 weiter angenähert, wodurch im Jahr 2016 in vielen Ländern die Landesbasisfallwerte angehoben werden.

–      Für die Kalkulation der Entgeltsysteme im Krankenhausbereich ist zukünftig eine repräsentative Grundlage zu entwickeln. Um Fehlanreize zu verhindern, sollen Übervergütungen bei sinkenden Sachkosten abgebaut werden. Dies kommt insbesondere der Vergütung personalintensiver Leistungen zu gute.

  • Die Mengensteuerung in der stationären Versorgung wird in zwei Stufen neu ausgerichtet. In einer ersten Stufe werden ab dem Jahr 2016 die mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beschlossenen Regelungen zur Einholung von Zweitmeinungen bei mengenanfälligen planbaren Eingriffen eingeführt. Zudem ist durch die Vertragsparteien auf Bundesebene die Bewertung bei Leistungen mit wirtschaftlich begründeten Fallzahlsteigerungen abzusenken oder abzustufen. In einer zweiten Stufe wird ab dem Jahr 2017 die Mengensteuerung von der Landes- auf die Krankenhausebene verlagert. Kostenvorteile, die bei der Erbringung zusätzlicher Leistungen entstehen, werden dann nicht mehr mindernd auf Landesebene berücksichtigt. Vielmehr werden diese zukünftig verursachungsgerecht durch einen grundsätzlich dreijährigen Abschlag (Fixkostendegressionsabschlag) beim einzelnen Krankenhaus berücksichtigt, das diese Leistungen vereinbart. Die Höhe des Abschlags wird auf der Landesebene vereinbart. Ausgenommen von dem Abschlag sind bestimmte Leistungen (z. B. Transplantationen, Versorgung von Frühgeborenen). Für Leistungen, die nicht mengenanfällig sind und für Leistungszuwächse, die durch eine Verlagerung zwischen Krankenhäusern entstehen, gilt ein hälftiger Abschlag.
  • Zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen wird ein Strukturfonds Dazu werden einmalig Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln werden Vorhaben der Länder gefördert, wenn diese sich mit einem gleich hohen Betrag beteiligen. So wird maximal ein Volumen in Höhe von 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Die Krankenhäuser erhalten die Fördergelder zusätzlich zu der notwendigen Investitionsförderung durch die Bundesländer.
  • Auch im Bereich der ambulanten Notfallversorgung werden Krankenhäuser stärker unterstützt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen zur Sicherstellung des Notdienstes entweder vertragsärztliche Notdienstpraxen (sog. Portalpraxen) in oder an Krankenhäusern als erste Anlaufstelle einrichten oder Notfallambulanzen der Krankenhäuser unmittelbar in den Notdienst einbinden. Die Vergütungsregelungen werden entsprechend angepasst. Zudem wird der Investitionskostenabschlag für Kliniken bei der ambulanten Vergütung aufgehoben.

 

  • Patienten, die nach einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation außerhalb eines Krankenhauses vorübergehend weiter versorgt werden müssen, können eine Kurzzeitpflege als neue Leistung der gesetzlichen Krankenkassen in einer geeigneten Einrichtung in Anspruch nehmen. Ergänzend dazu werden die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe erweitert. Damit werden bestehende Versorgungslücken geschlossen, wenn Patienten noch nicht im Sinne der sozialen Pflegeversicherung pflegebedürftig sind und deshalb keine Ansprüche auf Pflegeleistungen haben.

 

  • Es bleibt dabei, dass die Bundesländer die Planung von Krankenhäusern im Rahmen der Daseinsvorsorge auch weiterhin durchführen und die notwendigen Mittel zur Finanzierung der Investitionen für die Krankenhäuser bereitzustellen haben.
  • Das KHSG führt zu Mehrausgaben für die Kostenträger in Höhe von rund 0,9 Milliarden Euro im Jahr 2016, rund 1,9 Milliarden Euro im Jahr 2017, rund 2,2 Milliarden Euro im Jahr 2018, rund 2,4 Milliarden Euro im Jahr 2019 und rund 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2020. Von den Mehrausgaben entfallen ca. 90 Prozent auf die gesetzliche Krankenversicherung. Durch strukturell wirkende Maßnahmen (z. B. Zweitmeinung bei mengenanfälligen planbaren Eingriffen, Qualitätssicherungsmaßnahmen und Mengensteuerung) werden gleichzeitig erhebliche Minderausgaben in voraussichtlich dreistelliger Millionenhöhe erwartet.

„Wohnen und Pflege im Alter“ – Landesprogramm geht in die Förderphase

„Wohnen und Pflege im Alter“ – Landesprogramm geht in die Förderphase

 

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt: „Wir stärken die ambulante Pflege, um den Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden“

 

Im April dieses Jahres hatte das Niedersächsische Sozialministerium das Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“ gestartet. Die ersten 19 Anträge werden jetzt bewilligt.

 

„Niedersachsen stellt sich längst den demografischen Herausforderungen. Ein Baustein ist, die ambulante Versorgung gerade auch im ländlichen Raum nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ deutlich zu stärken. Mit dem Förderprogramm ‚Wohnen und Pflege‘ fördert die Landesregierung deshalb Modellprojekte, die ein Leben zu Hause unterstützen. Damit kommen wir dem Wunsch der meisten Seniorinnen und Senioren entgegen, die solange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben wollen“, sagt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt.

 

Im Haushalt des Niedersächsischen Sozialministeriums stehen jährlich eine Million Euro für das Förderprogramm bereit. Zum Start des Programms stehen sogar 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm soll bis 2020 laufen. Mit dem Geld sollen alters- und pflegerechte Wohnumfeldbedingungen geschaffen werden. Außerdem werden Handlungsstrategien zum Aufbau von Netzwerken im Wohnquartier gefördert, die eine Wahlfreiheit beim Wohnen und der Pflege im Alter als Alternative zu einer vollstationären Betreuung und Pflege ermöglichen sollen. Ziel der Förderung ist die Umsetzung modellhafter und vorbildlicher Projekte, insbesondere auch im ländlichen Raum.

 

„Wir müssen heute entscheiden, wie in Zukunft gepflegt werden soll. Politik und Ge­sell­schaft sind verpflichtet, die Wünsche der Menschen aufzugreifen und ihnen ein Altern in Wür­de zu ermöglichen. Dazu brauchen wir ein breites Angebot an Wohn­formen, das den individuellen Bedürfnissen pflegebedürftiger Menschen besser als bisher Rechnung trägt“, so Rundt, die sich über das große Interesse an dem Programm freut: Insgesamt sind 29 förderfähige Anträge gestellt worden.

 

Die Ministerin betont: „Wir stehen am Anfang einer – überfälligen – Weiterentwicklung der Wohnsituationen für pflegebedürftige und hochbetagte Menschen. Ich bin davon überzeugt, dass die Modellprojekte des Förderprogramms ´Wohnen und Pflege` Leuchtturmcharakter für Folgeprojekte haben werden.“

 

Nach den aktuell vorliegenden Zahlen vom Dezember 2013 leben in Niedersachsen 1.650.962 Menschen im Alter ab 65 Jahren. Darunter sind 288.296 pflegebedürftige Menschen und 9.764 Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

 

Im Pflegefall wollen die Deutschen am liebsten in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben und nicht ins Pflegeheim oder zu Verwandten ziehen. Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag der R+V Versicherung. Demnach gaben mehr als 70 Prozent der Befragten an, einen ambulanten Pflegedienst zu bevorzugen, der sie zu Hause versorgt. Einen Umzug ins Pflegeheim wünscht sich hingegen aktuell nur knapp ein Drittel (

30,4 Prozent). Die Untersuchung ergab, dass sich ebenfalls gut 70 Prozent der Befragten wünschen, in den eigenen vier Wänden vom Partner gepflegt zu werden, wobei Männer (75,6 Prozent) diese Variante deutlich stärker in Betracht ziehen als Frauen (66,3 Prozent). Von Kindern oder Angehörigen zu Hause gepflegt zu werden, können sich immerhin

54,6 Prozent der Befragten vorstellen. Auch die Pflege durch eine mit im Haushalt wohnende Pflegekraft kommt für gut die Hälfte der Deutschen (50,8 Prozent) in Betracht.

 

Vor diesem Hintergrund hat das Land ein besonderes Interesse daran, für das Leben im Alter Rahmenbedingungen zu schaffen, die es älteren Menschen – gerade und besonders auch beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit – ermöglichen, so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben

Großes Interesse am zweiten ostfriesischen Palliativtag

Fachvorträge und Workshops zu Themen aus dem palliativen Bereich Der Hospiz- und Palliativstützpunkt Ostfriesland veranstaltete kürzlich im Seminarhotel in Aurich den zweiten ostfriesischen Palliativtag. Eingeladen waren alle an der Hospiz- und Palliativarbeit interessierten Personen und solche, die es noch werden möchten. Eröffnet wurde die Veranstaltung durch den Auricher Landrat Harm-Uwe Weber, der in seiner Begrüßungsrede die Entwicklung der palliativen Arbeit in Ostfriesland würdigte. Er sicherte den Teilnehmern in seiner Ansprache zu, dass es im geplanten Zentralklinikum auf jeden Fall eine palliative Einheit mit einer Palliativstation geben würde. Der Vormittag wurde durch die aus Film- und Fernseharbeit bekannte Schauspielerin Eva Maria Kerkhoff gestaltet. In ihrem Vortrag machte die ausgebildete Kommunikationstrainerin die Bedeutung der Körpersprache und Stimme anhand von diversen Beispielen deutlich. Im Arbeitsfeld der nonverbalen Kommunikation lernten die Teilnehmer die Wahrnehmung körperlicher Signale deutlicher und ganzheitlicher wahrzunehmen, um bei der täglichen Arbeit im hochsensiblen palliativen Bereich besser für den Alltag gewappnet zu sein. Die sensible Wechselwirkung zwischen innerer Einstellung und äußerem Ausdruck wurde gekonnt vermittelt. Aus dem Themenfeld der verbalen Kommunikation zeigte Kerkhoff Methoden, die eine zugewandte Kommunikation im schnellen beruflichen Alltag unterstützen sollen. Hierfür wurden Fragetechniken und Rahmenbedingungen vermittelt, damit ein echter Gesprächskontakt auch im hektischen Arbeitsumfeld möglich ist. Am Nachmittag konnten die Seminarbesucher an Workshops teilnehmen und in Arbeitsgruppen mitarbeiten. Dabei sprach Veronika Gerber, Pflegeexpertin für chronische Wunden, über zielorientierte Behandlungskonzepte in der letzten Lebensphase und Dr. Antke Hagena, Fachärztin für Palliativmedizin (UK),  referierte am Fallbeispiel eines an ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) erkrankten Patienten über „Advance Care Planning“. Zudem bot Dr. Michael Coors, theologischer Referent am Zentrum für Gesundheitsethik Hannover, Möglichkeiten zur Entlastungsplanung für ethische Krisensituationen in der Langzeitpflege und bei Eva Maria Kerkhoff konnten die Teilnehmer ihr am Vormittag erlerntes Wissen im Workshop praktisch vertiefen. Der Ausrichter dieser Veranstaltung war zum zweiten Mal der Hospiz- und Palliativstützpunkt Ostfriesland mit der Projektleiterin Heike Diekhoff und den Koordinatorinnen Foline Itzenga-Herlyn und Johanne Ohling. Der Hospiz- und Palliativstützpunkt Ostfriesland besteht seit 2007 und ist einer von mehr als 30 Stützpunkten in Niedersachsen. Er wird sowohl vom Land Niedersachsen, als auch durch Spenden finanziert und ist organisatorisch beim Landkreis Leer angebunden. Beim Hospiz- und Palliativstützpunkt Ostfriesland handelt es sich um ein ausschließliches Beraternetzwerk. Das heißt, die direkte Arbeit am Patienten wird von den bestehenden Diensten geleistet, deren Kontaktdaten vom Stützpunkt in einer Netzwerkkarte zusammen gefasst wurden, und somit für alle Bürger unter www.lkleer.de/palliativstuetzpunkt zugänglich sind.